17.10.2025
Mängelrüge-Gesetzesänderung per 1.1.2026
Ab dem 1. Januar 2026 treten wichtige Änderungen im Obligationenrecht in Kraft, die insbesondere Anpassungen und Verbesserungen für die rechtliche Stellung der Immobilienkäufer bei Baumängeln vorsehen.