01.07.2025
Rückkaufsrechte sind selten. Dies gilt aber nur ausserhalb der Landwirtschaft. In Übergabeverträgen von landwirtschaftlichen Betrieben auf die nächste Generation wird häufig ein Rückkaufsrecht vereinbart.
Dies dient zur Absicherung der Selbstbewirtschaftung. Der familieninterne Übernehmer profitiert in der Regel von einem vorteilhaften Wert, zu welchem er den Betrieb übernehmen kann (Ertragswert statt Verkehrswert). Dieser vorteilhafte Wert ist verbunden mit der Pflicht, den Betrieb tatsächlich selber zu bewirtschaften, d.h. als Landwirt tätig zu sein. Gibt der Übernehmer (z.B. Sohn oder Tochter) die Selbstbewirtschaftung auf, kann der Übertrager (z.B. Vater oder Mutter) den Hof zum gleichen Preis, wie er ihn verkauft hat, zurückkaufen.