Neues Pflichtteilsrecht

05.08.2025

Im Jahr 2023 wurden die Pflichtteile vom Gesetzgeber angepasst. Bestehende Erbverträge und Testamente bleiben gültig, können aber unter Umständen optimiert werden.

Melden Sie sich per E-Mail oder Telefon für eine Prüfung Ihrer Dokumente. Anpassungsbedarf besteht vor allem, wenn in Ihrem Testament oder Erbvertrag fixe Quoten genannt sind, die nicht mehr dem neuen Pflichtteilsrecht entsprechen. Eine neutrale Formulierung wie z.B. «dem zum Todeszeitpunkt geltenden Pflichtteil» ist weniger streitanfällig, als wenn in der letztwilligen Verfügung steht, dass der Sohn oder die Tochter «auf den Pflichtteil von [Quote] gesetzt» wird.

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