01.07.2025
Befindet sich in der Erbschaft der Eltern eine Immobilie und möchte z.B. von drei Geschwistern eines die Liegenschaft übernehmen, stellt sich die Frage nach der fairen Lösung für die anderen Geschwister.
Damit die Übernahme möglich ist, wird oft ein reduzierter Preis vereinbart. Verkauft das übernehmende Geschwister die Liegenschaft dann weiter, wird ein Gewinn erzielt, von welchem die anderen Geschwister nichts mehr haben. Eine Möglichkeit zur Vermeidung dieses Ergebnisses ist die Einräumung eines Gewinnanteilsrechts für die nicht übernehmenden Geschwister. So erhalten Sie bei einem Verkauf innert einer bestimmten Frist einen Anteil des Gewinns.