10.02.2026
Mit einem Erbvertrag können Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Doch wer ist eigentlich pflichtteilsgeschützt?
✅ Nachkommen und der überlebende Ehegatte sind pflichtteilsgeschützt.
Der Pflichtteil ist der gesetzlich geschützte Mindestanteil an der Erbschaft, den diese Erben immer erhalten. Dieser entspricht seit der Erbrechtsrevision (2023) stets der Hälfte des gesetzlichen Anteils.
❗ Wichtig: Haben Sie keine Nachkommen, gibt es – abgesehen vom Ehegatten – keine pflichtteilsgeschützten Erben. Eltern und Geschwister können also keinen Anspruch geltend machen, wenn Sie Ihr Vermögen gezielt verteilen möchten. Voraussetzung dafür ist eine erbrechtliche Regelung (sonst erben möglicherweise auch Eltern und/oder Geschwister neben dem Ehegatten).
💡 Ihr Vorteil: Mit einer klaren Regelung im Testament oder Erbvertrag können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen genau dorthin geht, wo Sie es wünschen.
Eine frühzeitige Nachlassplanung kann spätere Konflikte vermeiden und Ihren Wunsch nach klarer Vermögensverteilung sichern. Melden Sie sich jetzt für eine Erbberatung!



