09.12.2025
Mit einer Verfügung von Todes wegen (Erbvertrag oder Testament) kann von den gesetzlichen Erbanteilen abgewichen werden.
Seit der Erbrechtsrevision von 2023 sind nur noch Nachkommen und der überlebende Ehegatte pflichtteilsgeschützt. Der Pflichtteil ist der gesetzlich geschützte Mindestanteil an der Erbschaft, den die pflichtteilsgeschützten Erben immer erhalten müssen, und entspricht der Hälfte des gesetzlichen Anspruchs. Sie dürfen also allfällige bestehende Nachkommen und Ihren Ehegatten auf den jeweiligen Pflichtteil setzen und über die frei werdende Quote anderweitig verfügen.



